Teilnahmebedingungen

  1. Die Rechnung erhalten Sie aus organisatorischen Gründen am ersten Kurstermin.
  2. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, ob und wann unter welchen Voraussetzungen, Zuschüsse der Krankenkasse gewährt werden. Die Beantragung derartiger Zuschüsse ist allein Sache des Kursteilnehmers. Gerne beraten wir Sie.
  3. Bei Kursen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden, wird bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80 %) zum Kursende eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
  4. Bei Rücktritt bis zehn Tage vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro an. Tritt der Teilnehmer später von seinem Vertrag zurück, wird die Kursgebühr gemäß §615 BGB in vollem Umfang fällig. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
  5. Grundsätzlich ist auch ein Einstieg nach Kursbeginn möglich, allerdings entfällt der Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung.
  6. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den Kurs abzusagen.
  7. Findet ein einzelner Termin wegen Krankheit des Kursleiters, schlechten Wetterbedingungen oder sonstigen vom Kursleiter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht statt, wird der Termin nachgeholt. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen gemäß §616 BGB nicht zur Rückforderung der Kursgebühr berechtigt.
  8. Die Nichtinanspruchnahme von Terminen eines Blockkurses berechtigt nicht zur Teilnahme an Terminen eines anderen Blockkurses.
  9. Der Teilnehmer ist spätestens zu Beginn des Kurses verpflichtet, auch ohne nochmaligen Hinweis, dem Kursleiter alle aktuellen und chronischen Umstände mitzuteilen, die seine Leistungsfähigkeit und seinen Gesundheitszustand beeinträchtigen.
  10. Über die medizinische Unbedenklichkeit zur Teilnahme am Kurs trotz der Gesundheitsbeeinträchtigung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus, die auf einer unterlassenen oder falschen Mitteilung hierüber beruhen, soweit der Veranstalter aufgrund des allgemeinen Erscheinungsbildes des Teilnehmers die Körper- und
    Gesundheitsgefahren nicht selbstständig erkennen kann.
  11. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Von diesem Rechtsausschluss ausgenommen sind Ansprüche aus Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  12. Ich bin mit der Speicherung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Organisation/Verwaltung und Information, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetztes sowie der EU-DSGVO einverstanden. Ich habe jederzeit das Recht, vom Veranstalter Auskunft über meine gespeicherten Daten zu erhalten und kann diese jeder Zeit Widerrufen.